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   BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 9.93   

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https://dejure.org/1993,12428
BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 9.93 (https://dejure.org/1993,12428)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1993 - 9 C 9.93 (https://dejure.org/1993,12428)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1993 - 9 C 9.93 (https://dejure.org/1993,12428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylberechtigung eines türkischen Staatsangehörigen aramäischer Volkszugehörigkeit und syrisch-orthodoxer Konfession - Begründung eines Asylantrags - Eingriffe in die Religionsfreiheit und Diskriminierungen aus religiösen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 9.93
    Er führt aus: Das Berufungsgericht hätte der Gefahrenprognose nicht die Annahme zugrunde legen dürfen, die Klägerin werde ohne ihren Ehemann in die Türkei zurückkehren; dies folge aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 1992 - BVerwG 9 C 8.91 - (BVerwGE 90, 364).

    In dem Urteil vom 8. September 1992 - BVerwG 9 C 8.91 - (BVerwGE 90, 364) hat der erkennende Senat im einzelnen dargelegt, daß für die Bildung der Verfolgungsprognose der hypothetische Aufenthalt des Ausländers im Heimatstaat grundsätzlich als ein solcher in Gemeinschaft mit dem Ehegatten bzw. den Kindern zu unterstellen ist, wenn der Ausländer auch in Deutschland in familiärer Gemeinschaft mit diesen Angehörigen lebt.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 9.93
    Eine von privaten Dritten betriebene Verfolgung wird dem Staat dann zugerechnet, wenn der Staat dem Betroffenen nicht mit den ihm an sich zur Verfügung stehenden Mitteln Schutz gewährt (BVerfGE 80, 315 ff. ).
  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89

    Übergriffe privater Dritter - Hinnahme des Staates von Übergriffen

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 9.93
    In Übereinstimmung damit hat das Bundesverwaltungsgericht es auch in seiner bisherigen Rechtsprechung als Kriterium für die Zurechnung der Entführung syrisch-orthodoxer Frauen durch moslemische Männer an den türkischen Staat bezeichnet, ob der türkische Staat diejenigen Mittel einsetzt, die er "allgemein zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung bereithält" (Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 130).
  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90

    Voraussetzungen für die Asylberechtigung einer syrisch-orthodoxen Christin aus

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 9.93
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Berufungsgericht festgestellte und die Entführungsgefahr begründende Unwilligkeit des Ehemannes der Klägerin, in der Türkei zu leben, ein nach der Ausreise der Klägerin eingetretenes Geschehnis und damit ein Nachfluchttatbestand ist und ob ferner die Revision nicht bereits deshalb Erfolg haben muß, weil tatrichterliche Feststellungen zu etwaigen Geldüberweisungen des Ehemannes aus Deutschland an in die Türkei zurückgekehrte Familienmitglieder, durch die eine Notlage verhindert werden könnte, unterblieben sind (vgl. dazu bereits Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -).
  • VG Düsseldorf, 13.08.2004 - 13 K 3013/99

    Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen eines Abschiebungshindernisses

    vgl. zur Zurechnung von Verfolgungsmaßnahmen privater Dritter im Rahmen von Art. 16a GG: BVerfG, Urteil vom 10.7.1989 - 2 BvR 502, 961, 1000/86 -, BVerfGE 80, 315 (336); BVerwG, Urteil vom 17.8.1993 - 9 C 9/93 -, DVBl 1994, 60, Beschluss vom 24.3.1995 - 9 B 747/94 -, NVwZ 1996, 85; zur Einordnung weiblicher Zwangsbeschneidung als politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a GG oder § 51 AuslG: VG Magdeburg, Gerichtsbescheid vom 20.6.1996 - 1 A 185/95 -, NVwZ-Beil.
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